Respektloses Verhalten
Respektloses Verhalten kann von scheinbar harmlosen Äußerungen und Handlungen, dem nicht ernst nehmen des Anliegens oder der Grenzen des Gegenübers bis zu physischen Formen von Gewalt reichen.
Wie unterscheiden sich unterschiedliche Formen von Diskriminierung und Gewalt?
Formen
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung von Menschen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung. Vorurteile, Stereotype, Normen, Werte etc. können verbunden mit situativer, gesellschaftlicher, politischer oder ökonomischer Macht zu Diskriminierung führen.
Die Merkmale sind durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und das Universitätsgesetz vor Diskriminierung geschützt. Menschen werden oft gleichzeitig aufgrund mehrerer Merkmale diskriminiert. In solchen Fällen spricht das Gesetz von Mehrfachdiskriminierung (z.B. Benachteiligung muslimischer Frauen oder Frauen mit Behinderung).
Sexuelle Belästigung ist ein Diskriminierungstatbestand „aufgrund des Geschlechts“. Sexuelle Belästigung kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden:
- verbal, z.B. sexistische Witze, sexuell konnotierte Bemerkungen über Körper und Aussehen, Fragen nach sexuellen Vorlieben etc.
- nonverbal durch Gesten und Blicke, z.B. hartnäckiges Starren auf bestimmte Körperteile, herabwürdigende oder obszöne Gesten, Zeigen oder Aufhängen von sexistischem/pornografischem Bildmaterial
- körperlich durch unerwünschte Nähe oder Berührungen (scheinbar „zufällig“ oder deutlich)
Mobbing lässt sich von alltäglichen Konflikten anhand von drei Kennzeichen unterscheiden:
- Eine Person wird gezielt angegriffen,
- über einen längeren Zeitraum hinweg, und
- die Betroffenen sind eindeutig unterlegen.
Mobbing ist eine Form der psychischen Gewalt. Dazu gehören: Demütigungen, Drohungen, soziale Ausgrenzung, andauernde und ungerechtfertigte Kritik, sinnlose Beschäftigungen und falsche Tatsachen bzw. Gerüchte verbreiten.
Mobbendes Verhalten isoliert, schüchtert ein und kann langfristig Betroffene aus dem Studien- oder Arbeitsumfeld verdrängen.
Mobbing kann von Einzelpersonen ausgehen, aber auch von Gruppen. Es kann auf derselben hierarchischen Ebene stattfinden (zum Beispiel in einer Gruppe von Mitarbeiter*innen oder von Student*innen), aber auch über Hierarchieebenen hinweg. Auch Führungskräfte können von Mitarbeiter*innen gemobbt werden.
Stalking umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die anfänglich scheinbar Gemeinsamkeiten mit Flirten oder Beziehungsanbahnungen aufweisen können. Zum Beispiel, das Suchen der physischen oder kommunikativen Nähe einer Person oder das Übermitteln von kleineren oder größeren Aufmerksamkeiten.
Stalking beinhaltet nicht nur das physische Verfolgen von Personen, sondern auch unerwünschte Anrufe, Briefe, E-Mails, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten, unerwünschten Geschenke oder Liebesbriefe, oder das Veröffentlichen von persönlichen Daten und Fotos.
Im Unterschied zum beiderseitig erwünschten Flirten missachtet Stalking die persönlichen Grenzen der Betroffenen und wird von diesen als bedrängend, überwältigend und bedrohlich erlebt.
Stalking ist ein Straftatbestand (beharrliche Verfolgung).
Von einer Bedrohung spricht man, wenn einer Person – mündlich, schriftlich, online oder durch Gesten – ein ernsthaftes Übel angekündigt wird, das zum Ziel hat, die bedrohte Person in Angst zu versetzen. Die Gewaltandrohung kann die Verletzung von Körper, Freiheit, Ehre oder wirtschaftliche Existenz umfassen.
Drohungen müssen nicht immer explizit sein, z. B. das Zeigen von Waffen oder das Teilen von Gewaltfantasien kann eine Drohung darstellen. Auch Suiziddrohungen können als Bedrohung für andere eingesetzt werden.
Gefährliche Drohung ist ein Straftatbestand.
Unter sexualisierter Gewalt werden meist erzwungene sexuelle Handlungen wie körperliche Gewalt, Nötigung oder Vergewaltigung verstanden, die strafrechtlich geahndet werden. Die Vorstellung, sexualisierte Gewalt beginne erst bei körperlichen Übergriffen, ist weit verbreitet und entspricht einer engen Definition von Gewalt.
Sexualisierte Gewalt beginnt jedoch oft als schleichender Prozess, der von scheinbar harmlosen Formen von grenzverletzendem Verhalten bis zu schweren Gewaltformen reichen kann.
Als physische Gewalt werden leichtere bis schwere Formen der Gewalt gegen den Körper, die Gesundheit und die Unversehrtheit einer Person verstanden, z. B. kneifen, treten, stoßen, festhalten, zupacken, an den Haaren ziehen, ohrfeigen, mit einem harten Gegenstand bewerfen, schlagen.
Gewalt wird allgemein zumeist mit körperlicher Gewalt assoziiert. Körperliche Gewalt ist eine schwerwiegende und strafbare Form von Gewalt, aber nicht die einzige.