Beschwerde

Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing widerspricht den Werten der Universität Wien und wird nicht toleriert. Jede Person an der Universität Wien hat das Recht auf den Schutz und die Wahrung ihrer persönlichen Grenzen.

Eine formelle Beschwerde ermöglicht der Universität Wien, gegen das grenzüberschreitende Verhalten vorzugehen. Nur wenn die Universität Wien von Fehlverhalten erfährt, kann sie aktiv werden, Abhilfe schaffen und auf nachweisliche Verstöße mit dienst- oder studienrechtlichen Konsequenzen reagieren.

Gut zu wissen

  • Betroffenen Personen und eventuellen Zeug*innen dürfen keine Nachteile aus einer Beschwerde entstehen.
  • Die Anlauf- und Beratungsstellen können Sie bei der Formulierung einer Beschwerde unterstützen und zu Gesprächen begleiten.
  • Zudem können Sie zu jedem Zeitpunkt bei Konflikten und psychischen Belastungen unterstützende Gespräche mit der Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing (für Studierende und Mitarbeitende), dem Büro für Konfliktberatung sowie den Arbeitspsycholog*innen (beide für Mitarbeitende) in Anspruch nehmen.