Diskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung Menschen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung. Verbunden mit situativer, gesellschaftlicher, politischer oder ökonomischer Macht können Vorurteile, Stereotype, Normen, Werte etc. zu Diskriminierung führen. Diese Merkmale sind durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und das Universitätsgesetz vor Diskriminierung geschützt. Menschen aufgrund dieser Merkmale schlechter zu behandeln, ist im Arbeits- und Studienbereich der Universität verboten.
Gut zu wissen
- Diskriminierung kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden: zwischenmenschlich, institutionell, gesellschaftlich und strukturell.
- Diskriminierung sichert Vorteile für die nicht-diskriminierten Gruppen.
- Menschen werden oft gleichzeitig aufgrund mehrerer Merkmale diskriminiert. In solchen Fällen spricht das Gesetz von Mehrfachdiskriminierung (z.B. Benachteiligung muslimischer Frauen oder Frauen mit Behinderung).