Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist ein Diskriminierungstatbestand „aufgrund des Geschlechts“. Sexuelle Belästigung kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden:
- verbal, z.B. sexistische Witze, sexuell konnotierte Bemerkungen über Körper und Aussehen, Fragen nach sexuellen Vorlieben etc.
- nonverbal durch Gesten und Blicke, z.B. hartnäckiges Starren auf bestimmte Körperteile, herabwürdigende oder obszöne Gesten, Zeigen oder Aufhängen von sexistischem/pornografischem Bildmaterial
- körperlich durch unerwünschte Nähe oder Berührungen (scheinbar „zufällig“ oder deutlich)
Sowohl Mitarbeiter*innen als auch Student*innen unterliegen dem Belästigungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnis oder einem Studium. Das bedeutet, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) verbietet, dass Mitarbeitende oder Studierende der Universität jemanden sexuell belästigen.
Darüber hinaus muss die Universität Wien ihre Mitarbeiter*innen und Student*innen auch schützen, d.h. sexuelle Belästigung verhindern und gegen sie auftreten, wenn sie davon erfährt. Dieser Belästigungsschutz gilt auch für Szenarien außerhalb des Arbeits- oder Ausbildungsortes (z.B. Exkursion, Konferenz, Forschungsreise, berufliche Besprechungen außerhalb der Universität, online etc.). Der Schutzbereich gilt, sofern ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder dem Studium besteht.
Gut zu wissen
- Laut der Studie von UniSAFE (2022) erleben 31 % der Mitarbeitenden und Studierenden sexuelle Belästigung im Universitäts- bzw. Forschungskontext.
- Bei sexueller Belästigung geht es nicht um missglückte Annäherungsversuche, sondern zumeist um Machtmissbrauch.
- Sexuelle Belästigung kann das Arbeitsklima vergiften und zur Folge haben, dass Kolleg*innen das Arbeits-/Studienumfeld verlassen.
- Sexuelle Belästigung ist kein Konflikt zwischen zwei (oder mehreren) Personen, sondern eine Form des Dominierens und der Einschüchterung.