Beschwerde über Mitarbeitende
Wenn das Fehlverhalten von einem*einer Mitarbeitenden ausgeht, können Sie sich an folgende Stellen wenden, um eine formelle Beschwerde zu machen:
- Direkte*r Vorgesetze*r
- Leitung Personalwesen und Frauenförderung
Wenn das Fehlverhalten von Studierenden ausgeht, siehe Beschwerde über Studierende.
Schritte einer formellen Beschwerde
Wie eine Beschwerde aussieht und welche Konsequenzen sie nach sich zieht ist situationsabhängig und kommt auf die Schwere des Vorfalls/Vorwurfs an. Zur Orientierung soll hier dargestellt werden, welches Vorgehen möglich ist.
Exemplarisches Vorgehen, wenn ein*e Mitarbeiter*in gegen das Belästigungsverbot verstößt:
- Wenn die Personalleitung von einem Vorfall Kenntnis bekommt, wird die betroffene Person sehr zeitnahe zu einem ersten Gespräch eingeladen. Auf Wunsch kann diese eine uniinterne Vertrauensperson (Kolleg*in, Mitglied im Betriebsrat oder Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) zum Gespräch mitnehmen.
- Anschließend nimmt die Personalleitung mit der beschuldigten Person Kontakt auf und lädt zu einem persönlichen Gespräch.
- Es können noch weitere Personen aus dem Arbeitsumfeld zu Gesprächen eingeladen werden.
- Die Gespräche dienen dazu, ein Bild von den Vorfällen zu bekommen und allfällige Konsequenzen daraus abzuleiten.
- Auf Basis der Gespräche und Sammlung von Unterlagen (z. B. Chatverläufe, E-Mails) wird von der Personalleitung – nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit – entschieden, ob und welche weiteren Schritte zu setzen sind. Sind dienstrechtliche Konsequenzen angebracht, werden diese mit dem Rektorat abgestimmt.
- Schriftliche Verwarnungen werden im Personalakt vermerkt.
- Bei einer Kündigung oder Entlassung wird der Betriebsrat informiert, um dafür oder dagegen zu stimmen.
- Kommunikation mit den Betroffenen:
- Personen, die einen Vorfall gemeldet haben, werden von der Personalleitung über Beginn (voraussichtliche Dauer) und Ende des Abklärungsprozesses informiert.
- Informationen zu einzelnen Schritten im Zuge der Abklärung und zu dienstrechtlichen Konsequenzen für die beschuldigte Person werden aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.