Sexualisierte Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt werden meist erzwungene sexuelle Handlungen wie körperliche Gewalt, Nötigung oder Vergewaltigung verstanden, die strafrechtlich geahndet werden. Die Vorstellung, sexualisierte Gewalt beginne erst bei körperlichen Übergriffen, ist weit verbreitet und entspricht einer engen Definition von Gewalt.

Sexualisierte Gewalt beginnt jedoch viel früher. Sie umfasst ein Spektrum, das von scheinbar harmlosen Formen von grenzverletzendem Verhalten bis zu schweren Gewaltformen reichen kann. Es ist deshalb notwendig, eine breitere Definition von Gewalt zu verwenden.

Gut zu wissen

  • Laut der Studie von UniSAFE (2022) erleben 3 % der Mitarbeitenden und Studierenden sexualisierte Gewalt (enge Definition) im Universitäts- bzw. Forschungskontext.
  • Sexualisierte Gewalt beginnt oft als schleichender Prozess von Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen.
  • Sexualisierte Gewalt hat schwerwiegende psychische, gesundheitliche und soziale Folgen, für die Betroffenen, aber auch für ihr soziales Umfeld.

Bildquelle: Fact Sheet: Sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Strafgesetzbuch. Gleichbehandlungsanwaltschaft. Anpassung für die Universität Wien durch Abt. Organisationskultur & Gleichstellung.

Grafik von Marion Wotruba: www.m-wotruba.at